Stiftshaus Gladbeck      

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Spende / Zustiftung

Was ist der Unterschied zwischen „Spende“ und „Zustiftung“?

Wenn jemand die Tätigkeit einer gemeinnützigen und steuerbegünstigten Einrichtung – hier der Pfarrer Brachthäuser-Stiftung – mit einem Geldbetrag unterstützen möchte, so ist dies auf zweierlei Weise möglich.

Zum einen durch eine „Spende“. Diese wird von der Stiftung zeitnah – das heißt bis zum Ende des Folgejahres – für den Stiftungszweck ausgegeben.

Zum anderen durch eine „Zustiftung“. Diese wird von der Stiftung zu 100 Prozent eingesetzt, um den Vermögensstock, das sogenannte Stiftungskapital, zu erhöhen. Die Zinsen und Dividenden, die aus diesem Stiftungskapital erzielt werden, werden wiederum verwendet, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Spenden und Zustiftungen sind für den Geber steuerlich absetzbar; Zustiftungen in höherem Maße als Spenden.


Spendenkonten

Bank im Bistum Essen

BLZ: 360 602 95

BIC: GENODED1BBE


QR-Code Spende

für Spenden:

Konto: 121 94 013

IBAN: DE21 3606 0295 0012 1940 13





QR-Code Zustiftung

für Zustiftungen:

Konto: 121 94 412
IBAN: DE15 3606 0295 0012 1944 12


Scannen Sie den gewünschten QR-Code mit Ihrer Banking-App.
Der Betrag ist jeweils auf 5,- Euro voreingestellt; ändern Sie ihn
nach Ihren Wünschen und bestätigen Sie dann die Überweisung.

Wappen Pfarrer Brachthäuser-Stiftung